WNoN Forderungskatalog an die Landesregierung Niedersachsen

Forderungskatalog an die Landesregierung Niedersachsen.

Durch die täglich steigende Zahl der direkten und/oder indirekten Verluste unserer Weidetiere durch Übergriffe des Raubtieres Wolf, sehen wir Weidetierhalter uns gezwungen folgenden Forderungskatalog an die Niedersächsische Landesregierung zu stellen.
  • Die Landesregierung wird aufgefordert sich gegenüber der EU, der Bundesregierung, Natur und Artenschutzverbände für eine lageangepaßte Lockerung des gegenwärtigen strengen Schutzstatus des Wolfes einzusetzen. Hierzu muss der Wolf in den Anhang V der FFH-Richtlinie aufgenommen werden.
        Im Einzelnen wird gefordert:
  • Die unverzügliche Entnahme von verhaltensauffälligen Wölfen aus den für die Allgemeinheit frei zugänglichen Gebieten.
  • Der Schutz der Rechtsgüter Eigentum, Leben, Gesundheit ist dem Wolfschutz übergeordnet.
        Eine tatsächliche Spurenlage, die auf eine Wolfsverursachung bei Angriffen auf       
        Nutztiere hinweist, ist für eine Entschädigung durch die landesregierung  
        ausreichend.
        Explizit wird gefordert:
  • Abkehr von der "Billigkeitsleistung" aus §53 LHO, hin zu einem garantierten Rechtsanspruch auf Entschädigung.
  • Für sämtliche, durch den Wolf erzwungenen Präventionsmaßnahmen, ist ein vollständiger finanzieller Ausgleich zu schaffen.
  • Entschädigung bei Nutztierverlusten, wenn der Wolf als Verursacher nicht auszuschließen ist.
  • Die Entschädigung muss nach "Marktwert" erfolgen.
  • Absolute Entschädigung, nach Wolfsübergriffen, wenn wegen gesetzlicher Vorgaben oder Einschränkungen eine notwendige Schutzprävention gegen geltendes Recht verstößt und somit unmöglich ist.
  • Da es keinen umfassend sicheren Schutz vor dem Wolf gibt, muss die Landesregierung alle eingetretenen Folgeschäden, bei durch den Wolf verursachten Herdenausbrüchen aus gesicherten Weiden, übernehmen.
  • Entschädigung bei nachweislich durch den Wolf eingetretene wirtschaftliche Verluste ( Tourismusbranche).
  • Wir fordern nachdrücklich die Entnahme, auch Tötung, von "Beutespezialisten". Entnahme hat vor Vergrämung zu stehen.
        Als "Beutespezialist" wird ein Wolf bezeichnet, der ausschließlich seine              
        Nahrungsquelle in den landwirtschaftlichen Nutztieren sieht und sie aus ihnen    
        bezieht. Der gelernt hat, wie Elektrozäune oder andere Schutzmaßnahmen zu
        überwinden sind, weil sein Instinkt oder auch seine Beutebegierde sich einzig auf,
        z.B. Schafe oder Gehegetiere richtet.

        Desweiteren fordern wir:
  • das die §§1 und 17,2b des "Tierschutzgesetzes" auch bei dem Wolf Anwendung finden. Kein Tier darf ohne "vernünftigen Grund" Schaden oder Schmerzen zugeführt werden. Es ist, unter Strafandrohung verboten, einem Tier "länger anhaltende erhebliche Schmerzen oder Leiden" auszusetzen.
        Daher fordern wir den gleichberechtigten Umgang des Wolfes zu anderen  
        Wildtieren. Ein verunglückter, verunfallter Wolf ist von seinem Leiden
        schnellstmöglich, ohne zeitliche Verzögerung von zuständigen Personen, wie
        Polizei, Jäger oder Tierarzt zu erlösen.



        Weidetierhalter Nordost Niedersachsen
        WNoN

        19.04.2015